28. März 2024
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter unserer Gemeinde erhalten im April die jährliche Rechnung für die Hundesteuer.

In einem am 3. Januar 2024 beim Volkswirtschaftsdepartement eingetroffenen Urteil kam das zuständige Steuergericht zum Schluss, dass die vom Kanton erhobene Kontrollzeichengebühr im Umfang von CHF 40.- die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfülle (Äquivalenzprinzip). Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

Daher beträgt die Hundesteuer 2024 der Gemeinde Halten CHF 80.- anstelle von bisher CHF 120.-.

Die Fakturierung erfolgt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Für die verspätete Zahlung der Rechnung wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 50.- verrechnet. Bei Nichtbezahlung der Hundesteuer muss eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Von der Abgabepflicht befreit sind:

  • Hunde, die am Stichtag 1. April 2024 noch nicht 3 Monate alt sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
  • Blindenführhunde

Als Basis zur Rechnungsstellung dienen die hinterlegten Daten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist selbst darum besorgt, dass die Daten in der Datenbank der Korrektheit entsprechen. Sämtliche Änderungen (Verstorben, Besitzerwechsel, etc.), welche nicht AMICUS gemeldet wurden, müssen Sie der Gemeindeverwaltung unverzüglich mitteilen. Hundehalter, die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Weitere Informationen zur Hundesteuer Halten entnehmen Sie bitte unter: Halten - Hundesteuer

Leinenpflicht im Wald für Hunde vom 01.04.24-31.07.2024

Bitte beachten Sie, dass im Solothurner Wald vom 1. April 2024 bis 31. Juli 2024 die generelle Leinenpflicht für Hunde zum Schutz der Wildtiere während ihrer Brut- und Setzzeit gilt.

Gemeindeverwaltung Halten

Hund