Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
https://so.ch/staatskanzlei/politische-rechte/archiv-wahlen-abstimmungen/2019/17-november-2019/resultate/
und des Bundes unter
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/vab_2_2_4_1.html

easyvote
easyvote ist ein schweizweit anerkannter neutraler und transparenter Akteur bei der Förderung der politischen Partizipation von jungen Erwachsenen. 

  1. Einerseits stärkt easyvote das politische Interesse und die Bürgerpflicht. Dies geschieht durch die Förderung von Gesprächen sowie die Verbreitung von Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und konkreten politischen Themen. 
  2. Andererseits will easyvote die Überforderung, die oft im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen auftritt, abbauen. Dies geschieht mit einfachen und neutralen Abstimmungs- und Wahlinformationen sowie mit politischer Bildung.

Link zur Webseite von easyvote: https://www.easyvote.ch/de/home/

Urne Öffnungszeiten

Urne im Foyer der Mehrzweckanlage am Wahlsonntag von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.

Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post ist darauf zu achten, dass das Kuvert spätestens am Freitag vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung angelangt ist.

Bei Einwurf des Stimmkuverts in den speziell gekennzeichneten Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung muss dies bis spätestens Samstag 18.00 Uhr vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag erfolgen.

Urnenstandort

Wahllolkal
Foyer Mehrzweckanlage, Dorfstrasse 7, 4566 Halten

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Link zur Anleitung Neues Zustellcouvert https://www.youtube.com/watch?v=Udco_zE3W_M&feature=youtu.be
  2. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  4. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  5. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es direkt dafür im gekennzeichneten Briefkasten bei der Mehrzweckanlage einwerfen. Das Stimmkuvert muss spätestens bis 18.00 Uhr am Samstag vor dem Wahlsonntag im Briefkasten sein.

(Achtung B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist