Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)
Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis).
Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Sie bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt wird normalerweise für ein Jahr ausgestellt.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Pass oder Identitätskarte / Ausländische Staatsbürger den Ausländerausweis
- Adresse des auswärtigen Aufenthalts