Wochenaufenthalt
Alle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und einen Heimatausweis hinterlegen.
Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
- Krankenversicherungsausweis
Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- Gültiger Pass
- Gültigen Ausländerausweis
- Krankenversicherungsausweis
Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz befindet sich an dem Ort, wo Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten.
Wenn Sie sich abwechslungsweise an verschiedenen Orten aufhalten, bleibt Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz dort, wo Sie Ihre stärksten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen pflegen.
Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 674 52 10 | gemeinde@halten.ch |
Name | Download |
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