Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde Halten
Gemäss Gemeindegesetz ist der Zu- oder Wegzug sowie jeder Umzug innerhalb der Gemeinde der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen persönlich zu melden oder am über den Onlinedienst via nachfolgendem Link über eUmzug selber vorzunehmen.
Die Meldepflicht besteht auch bei Umzügen innerhalb des Gebäudes.
Folgende Unterlagen sind bei der Adressänderung mitzubringen:
Neuer Mietvertrag
Ausländer/innen:
Ausländerausweis im Original (wird zwecks Adressänderung ans Migrationsamt in Solothurn geschickt.
Voraussetzungen für eUmzug
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N oder S)
Nach erfolgter Zustellung der Dokumente werden wir die Adressänderung vornehmen. Als Quittung erhalten Sie als Schweizer Bürger / Bürgerin einen neuen Schriftenempfangsschein.
Sind sie im Besitz eines Führerausweises für Fahrzeuge?
Denken sie daran, auch die Motorfahrzeugkontrolle des Kt. Solothurn in 4512 Bellach mfk@mfk-so.ch / Tel: 032 627 66 66 über die Adressänderung zu informieren.
Strom, Gas, Wasser
Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 674 52 10 | gemeinde@halten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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