Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt bestellen / verlängern (Heimatausweis)
Einwohnerinnen und Einwohner mit gesetzlichem Wohnsitz in Halten können sich für einen Zweitwohnsitz (Wochenaufenthalt) einen Heimatausweis ausstellen lassen.
Der Heimatausweis ist auf ein Jahr befristet. Danach muss er verlängert werden.
Bei Heimaufenthalten (Alters- und Pflegeheime) ist die Bescheinigung unbefristet gültig.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 674 52 10 | gemeinde@halten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bei Zustellung per Post:
Bitte vermerken Sie, an welche Adresse die Bescheinigung geschickt werden soll!
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.