Wahlbüro
Der Präsident/die Präsidentin des Wahlbüros organisiert die Wahlen und führt die Oberaufsicht im Wahlbüro. Er/Sie ist verantwortlich, dass die übertragenen Aufgaben wirtschaftlich, termingerecht und fachkundig gemäss der Einberufung des Kantons und der Gemeinde erledigt werden.
Der Präsident/die Präsidentin des Wahlbüros informiert den Vorgesetzten periodisch über die laufenden Geschäfte und sofort bei speziellen Vorkommnissen.
Aufgaben
Vorbereiten der Abstimmung/Wahlen
- Umsetzen der Vorgaben des Kantons und anderen Institutionen
- Verantwortlich für die Bereitstellung und den termingerechten Versand des Wahl- und Abstimmungsmaterials
- Einladen/Informieren des Wahlbüros
- Informieren der Bevölkerung mittels Gemeindepublikation und Hinweisschild über Wahl- und Abstimmungsbestimmungen
Durchführen der Abstimmung/Wahlen
- Vorbereiten des Wahlbüros
- Aufsicht über die Abstimmung/Wahlen
- Entscheiden bei Unstimmigkeiten
- Verantwortlich für das Überbringen der Stimmzettel und des Wahlprotokolls an den Kanton
Öffnungszeiten
Bei brieflicher Stimmabgabe kann das Stimmkuvert bis spätestens am Samstag vor dem Wahlsonntag bis 18.00 Uhr in den Briefkasten bei der Mehrzweckanlage eingeworfen werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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