Das Wahlbüro ist verantwortlich, dass die in der Gemeinde durchgeführten Wahlen und Abstimmungen den gesetzlichen Vorschriften, welche im "Gesetz über politische Rechte" geregelt sind, und den Interessen der Einwohner entsprechen.
Der Präsident/die Präsidentin des Wahlbüros organisiert die Wahlen und führt die Oberaufsicht im Wahlbüro. Er/Sie ist verantwortlich, dass die übertragenen Aufgaben wirtschaftlich, termingerecht und fachkundig gemäss der Einberufung des Kantons und der Gemeinde erledigt werden.
Der Präsident/die Präsidentin des Wahlbüros informiert den Vorgesetzten periodisch über die laufenden Geschäfte und sofort bei speziellen Vorkommnissen.

Aufgaben
Vorbereiten der Abstimmung/Wahlen
  • Umsetzen der Vorgaben des Kantons und anderen Institutionen
  • Verantwortlich für die Bereitstellung und den termingerechten Versand des Wahl- und Abstimmungsmaterials
  • Einladen/Informieren des Wahlbüros
  • Informieren der Bevölkerung mittels Gemeindepublikation und Hinweisschild über Wahl- und Abstimmungsbestimmungen

Durchführen der Abstimmung/Wahlen
  • Vorbereiten des Wahlbüros
  • Aufsicht über die Abstimmung/Wahlen
  • Entscheiden bei Unstimmigkeiten
  • Verantwortlich für das Überbringen der Stimmzettel und des Wahlprotokolls an den Kanton

Kontakt

Wahlbüro
Dorfstrasse 7
4566 Halten
Tel. 078 681 58 96
wahlbuero@halten.ch

Öffnungszeiten

An Wahlsonntagen sind die Urnen des Wahlbüros jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet

Bei brieflicher Stimmabgabe kann das Stimmkuvert bis spätestens am Samstag vor dem Wahlsonntag bis 18.00 Uhr in den Briefkasten bei der Mehrzweckanlage eingeworfen werden.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

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