Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung
Der Vorsitz hat der Gemeindepräsident.
Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt.
- Juni Rechnungsgemeindeversammlung
- Dezember Budget-Gemeindeversammlung
Ort
Mehrzweckanlage - Werkraum im UntergeschossDorfstrasse 7
4566 Halten
Aufgaben
Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung, oder gemäss einem Gemeindebeschluss einem anderen Organ übertragen ist.
Sie entscheidet unter anderem über:
- Budget und Steuerfuss
- Jahresrechnung
- Grössere Kredite
- Neufassungen und Änderungen von Verordnungen
Kompetenzen
Darunter fallen Ausgaben, Nachtragskredite, Eigentumsübertragungen, Einräumung beschränkter dringlicher Rechte, Verpflichtungen oder Einnahmenreduktionen, Gründung oder Erweiterung von Anstalten und Unternehmen, Beteiligung an gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmungen und Zusammenarbeit der Gemeinde.
Voraussetzungen
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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