Baukommission
Die Baukommission besitzt selbständige Entscheidungsbefugnis im Rahmen des jährlichen Budgets und insoweit ihnen diese in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Reglementen eingeräumt ist.
Sie übt beratende Funktionen aus und stellt Anträge an den Gemeinderat.
Aufgaben
- Prüft, kontrolliert und bewilligt Abbrüche, Neubauten, An- und Umbauten und generelle Projekte.
- Teilt die Hausnummer zu.
- Behandelt in erster Instanz Einsprachen auf Grund von Bauausschreibungen.
- Stellt den Werterhalt und die Sicherheit der Strassen, der öffentlichen Gebäuden und der Flurwege sicher.
- Verantwortlich für den Sichtbereich und die Beleuchtung auf öffentlichen Strassen.
- Zuständig für den Neubau und Unterhalt der Kanalisation, Wasserleitungen und Werkleitungen.
- Bei Sachgeschäften mit möglichen relevanten Auswirkungen auf die Umwelt holen sie die Vernehmlassung der Umweltkommission ein (z.B. bei Projektierung von Bauten und Anlagen, Ausgabenbeschlüsse mit Umweltfolgen usw.).
- Fördert in Zusammenarbeit mit der Umweltkommission Umweltschutzmassnahmen bei gemeindeeigenen Bauten, Anlagen, Planungen und Tätigkeiten.
- Ist in Zusammenarbeit mit der Umweltkommission dafür besorgt, dass die Lebensräume von bedrohten Tier- und Pflanzenarten weder entfernt noch vermindert werden.
- Besorgt den baulichen Unterhalt und die Reinigung der Schulanlage sowie der Mehrzweckanlage und stellt nötigenfalls Kreditbegehren an den Gemeinderat.
- Schafft die Rahmenbedingungen für eine angemessene Arbeitsplatzsicherheit (SUVA-Vorschriften).
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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