Planungskommission
Im Auftrag des Gemeinderates arbeitet sie Vorschläge zu speziellen Projekten aus.
Die Planungskommission besitzt selbständige Entscheidungsbefugnis im Rahmen des jährlichen Budgets, insoweit ihnen diese in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Reglementen eingeräumt ist.
Sie übt beratende Funktionen aus und stellt Anträge an den Gemeinderat.
Aufgaben
- Im Auftrag des Gemeinderates plant und führt sie kurz-, mittel- und langfristige Geschäft durch (Ortsplanung, Strassenpläne, generelle Kanalisations- und Wasserversorgungsprojekte).
- Im Auftrag des Gemeinderates kann sie auch die Planung von Bauvorhaben durchführen (Ausführungsorgan ist die Baukommission).
- Bei Sachgeschäften mit möglichen relevanten Auswirkungen auf die Umwelt holen sie die Vernehmlassung der Umweltkommission ein (z.B. bei Projektierung von Bauten und Anlagen, Ausgabenbeschlüsse mit Umweltfolgen usw.)
- Erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Umweltkommission Grundlagen zur Umsetzung des Leitbildes aus.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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