Umweltkommission
Die Umweltkommission besitzt selbständige Entscheidungsbefugnis im Rahmen des jährlichen Budgets und insoweit ihnen diese in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen eingeräumt ist. Sie übt beratende Funktionen aus bei der Baukommission und Planungskommission und stellt Anträge an den Gemeinderat.
In landwirtschaftlichen Fragen steht der Umweltkommission der Berater der Gemeinde zur Verfügung.
Aufgaben
Die Umweltkommission fördert und unterstützt das umweltgerechte Verhalten von Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung sowie Umweltschutzmassnahmen bei gemeindeeigenen Bauten, Anlagen, Planungen und Tätigkeiten in den Bereichen:
- Abfall (z.B. Überwachen der Entsorgung der Abfälle, Durchführen von Häckselaktionen)
- Abfuhr und Sammelstellen (z.B. Organisation von Sammlungen für wiederverwertbare Abfälle)
- Luftreinhaltung (z.B. Überwachung der Feuerungskontrolle)
- Gewässerschutz (z.B. Überwachung der Erhaltung von naturnahen Ufern)
- Verkehr
- Naturschutz
- Sie berät und informiert Bevölkerung, Wirtschaft, Schule, Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung in Belangen des Umweltschutzes.
- Sie meldet unzulässige Umweltbeeinträchtigungen an die zuständige Behörde der Gemeinde oder des Kantons.
- Sie nimmt Stellung zu umweltrelevanten Geschäften zuhanden der Behörden der Gemeinde und des Kantons. Sie kann auf Antrag des Gemeinderates die Interessen der Gemeinde in Verwaltungsverfahren vertreten.
- Sie erarbeitet Grundlagen über den Zustand der Umwelt in der Gemeinde (Umweltbeobachtung).
- Sie koordiniert die Gemeindeaktivitäten mit den Umweltschutzaktivitäten des Kantons.
- Sie meldet dem Gemeinderat die Missachtung von Empfehlungen, wenn sich durch Gespräche keine gütliche Einigung ergibt, ist es Sache des Gemeinderates weitere Massnahmen zu treffen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Download |
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