Abmeldung - Wegzug aus Gemeinde Halten
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Gemäss Gemeindegesetz ist der Zu- oder Wegzug sowie jeder Umzug innerhalb der Gemeinde der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter melden oder über den Onlinedienst via eUmzug selber vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich persönlich am neuen Wohnort anmelden müssen, wenn die Zuzugsgemeinde den eUmzug nicht anbietet.
Der Wegzug über eUmzug kann nur von Schweizerinnen oder Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkungen genutzt werden.
Bei der Meldung über eUmzug wird der Heimatschein bei Schweizer Bürger und Bürgerinnen direkt der neuen Wohngemeinde zugestellt.
Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Abmeldung mitzubringen
Schweizer Staatsbürger:
- Pass oder Identitätskarte
-
Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsbürger:
-
Pass oder Identitätskarte
-
Niederlassungs- / Aufenthaltsbewilligung
Voraussetzungen für eUmzug
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C
Wegzug ins Ausland:
(Schweizerbürger und ausländische Staatsbürger mit C-Bewilligung)
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.
Melden Sie sich bitte 2 Monate vor dem geplanten Wegzug bei der Einwohnerkontrolle. Diese informiert die Steuerverwaltung des Kantons Solothurn, damit bis zum Wegzugsdatum die entsprechende Steuererklärung ausgelöst werden kann.
Zusammen mit der effektiven Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle muss eine Kontaktadresse einer Bezugsperson inkl. entsprechender Vollmacht vorgelegt werden.
Sind sie im Besitz eines Führerausweises für Fahrzeuge?
Denken sie daran, auch die Motorfahrzeugkontrolle des Kt. Solothurn in 4512 Bellach mfk@mfk-so.ch / Tel: 032 627 66 66 über die Adressänderung zu informieren.
Strom, Gas, Wasser
Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.