
Ruhezeiten in der Gemeinde Halten
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Halten
Die Tage werden wieder länger und mit schönem Wetter auch die Aktivitäten im Freien.
Die Gemeindeverwaltung wird immer wieder darauf angesprochen, welche Ruhezeiten in der Gemeinde Halten gelten.
Diese sind in Halten nicht in einem Polizeireglement geregelt. Gerne verweisen wir jedoch auf das Merkblatt "Lärmschutz in der Gemeinde" vom Amt für Umwelt Kanton Solothurn.
Bei Lärmproblemen, sei es durch Rasenmähen, Bauarbeiten, laute Musik, etc. ist generell das Gespräch zwischen den Beteiligten zu suchen, um eine gütliche und für alle befriedigende Regelung zu finden.
Die Polizei soll nur in Ausnahmefällen zugezogen werden, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann.
Lärmige Arbeiten sollen nur während begrenzten Zeiten durchgeführt werden. In der Schweiz gilt üblicherweise:
An Werktagen: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 19:00 Uhr.
Mittagsruhezeit: 12:00 bis 13:00 Uhr
Nachtruhe: ab 22:00 Uhr
An Wochenenden ist bei lärmiger Tätigkeit besondere Rücksicht zu nehmen und der Beginn etwas später anzusetzen. An kantonalen und kommunalen Ruhetagen sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, welche am jeweiligen Ruhetag die öffentliche Ruhe stören.
Wir wünschen Ihnen allen einen wunderschönen Sommer!
Ihre Gemeindeverwaltung
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Amt fuer Umwelt Laermschutz in der Gemeinde (PDF, 133.75 kB) | Download | 0 | Merkblatt Amt fuer Umwelt Laermschutz in der Gemeinde |