Beglaubigungen
Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindepräsident nehmen die Beglaubigung gerne vor.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien muss das Originaldokument vorgelegt werden.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich vorsprechen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten. (nicht vorher unterschreiben).
Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 032 674 52 10 | wilma.flueckiger@halten.ch |
Name | Download |
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