Meldepflicht
Die Hundesteuer unterliegt der staatlichen Kontrolle.
Wer im Besitz eines Hundes ist, der am 1. April älter als 3 Monate ist, hat die Steuer zu bezahlen.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein.
Die Weitergabe, der Tod des Hundes oder neu erworbene Hunde sind der Gemeindeverwaltung gemeinde@halten.ch sofort zu melden.

Die An- und Abmeldung kann auch über das Formular An-/Abmeldung Hund im Online-Schalter erfolgen.

Zur Führung des Hunde-Gemeinderegisters werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Vorname, Adresse vom Hundehalter- oder halterin
  • Mikrochip- oder Tätowierungsnummer mit Registrierungsnachweis der Datenbank ANIS bzw. AMICUS
  • Genaue Rasse, bei Mischlingen die Rasse der Elterntiere
  • Geburtstag des Hundes
  • Bestätigung für Einsatzhunde: Polizei, Militär, Blindenhunde
  • Bei bewilligungspflichtigen Rassen; die Bewilligungsnummer des Kantons

Abschaffung der Hundemarke ab 2017
Im Kanton Solothurn wird die Hundemarke per 1.Januar 2017 abgeschafft. Die Gebühr der Hundesteuer wird ab diesem Zeitpunkt in der Gemeinde Halten mit Rechnungsstellung eingezogen. Der Gang zur Verwaltung entfällt somit.

Was kostet die Hundesteuer?
In Halten kostet die Steuer Fr. 120.-- pro Kalenderjahr.
Davon gehen Fr. 40.00 an den Kanton Solothurn und Fr. 80.00 an die Gemeinde Halten.
Die Hundesteuer ist jeweils bis spätestens am 30. April zu begleichen.
Nach dem 30. April wird eine zusätzliche Mahngebühr für nicht bezahlte Hundesteuern von Fr. 50 je Mahnung erhoben.

Von der Hundesteuer sind folgende Hunde befreit:

  • Hunde die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
  • Blindenführhunde

Strafbestimmungen
Wenn die Hundesteuer trotz Mahnungen nicht bezahlt wird, wird der Kantonspolizei Strafanzeige erstattet.
Wir möchten Sie ausserdem darauf aufmerksam machen, dass laut Tierseuchenverordnung, Artikel 16, der Hunde-halter / die Hundehalterin (das bedeutet die Person, bei der sich ein Hund aufhält) in der Hundedatenbank Amicus erfasst sein muss.

Neue Hundedatenbank AMICUS
Der Hundehalter-halterin muss ab 1. Januar 2016 in der Hundedatebank AMICUS registriert sein. Die Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer.
Der Hundehalter muss also besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind.

Um auf die Webseite der Datenbank AMICUS zu gelangen, braucht man die eigenen Personen ID.

  • Haben Sie keine Personen-ID sind aber bei der Gemeinde als Hundehalter registriert, können Sie die ID von der Gemeinde oder der Helpdesk von AMICUS erfahren.
  • Sind Ihre Adressdaten auf der Datenbank fehlerhaft, melden Sie dies ihrer Gemeinde.
  • Sind die Daten des Hundes nicht korrekt oder unvollständig (z.B. Rasse, Chip) oder fehlt der Hund in der Datenbank, melden Sie dies ihrem Tierarzt.
  • Weitergabe, Übernahme Ausfuhr oder Tod ihres Hundes können sie selber auf der Datenbank erfassen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an:

oder

  • Veterinärdienst Solothurn
  • Tel. 032 627 25 02

Bewilligungspflichtige Hunde
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro

Adressen und Links:
Kanton Solothurn: Alles was Sie über Hunde wissen müssen
http://www.so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/veterinaerdienst/hunde/

Bundesamt für Veterinärwesen: Tierschutz/Tiergesundheit/Ein- und Ausfuhr http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/index.html?lang=de

Zugehörige Objekte